Kostenübernahme bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten
Kostenübernahme und Beihilfe für Privatversicherte
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation zur Behandlung (und einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.
Wenn Sie privatversichert sind, hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit sie die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
In der Regel gibt es dafür entsprechende Antragsformulare. Bitte lassen Sie sich diese Antragsformulare zusenden.
Für Beihilfeberechtigte gelten die jeweiligen Regelungen der zuständigen Beihilfestelle. Merkblätter und Antragsformulare können Sie hier beziehen.
Der Antrag auf Kostenübernahme wird von mir sowohl bei der privaten Krankenkasse als auch bei der Beihilfestelle eingereicht.
Weitere Informationen:
- Regelungen der zuständigen Beihilfestelle
- Psychotherapiepraxis in Berlin