Die Psychologie der Denunziation
Bei der Denunziation verwendet ein Vertrauter des Denunzierten Wissensinhalte, die er als Ehegatte, Verwandter, Freund, Arbeitskollege oder Nachbarn über den Denunzierten erfahren hat, um auf dem Wege des Vertrauensbruchs ein tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten des Denunzierten gegenüber staatlichen oder anderen aufsichtsführenden Institutionen vorzubringen.
Denunzianten und Whistleblower
Die Zielsetzung des Denunzianten ist es, dem Denunzierten mithilfe des kalkulierten Vertrauensbruchs nachhaltig zu schaden. Ob es sich dabei um eine tatsächliche oder nur vermeintliche Fehlhandlung des Denunzierten gehandelt haben mag, spielt für diese hier vorgenommene Definition des Begriffs keine Rolle.
Wenn unbeteiligte Dritte oder von staatlichen Stellen dafür eingesetzte Personen, eine vermeintliche oder tatsächliche Fehlhandlung zur Anzeige bringen, handelt es sich nach dieser Definition nicht um Denunziation, sondern um eine Anklage im allgemeinen Sinne.
Geben Angestellte einer Behörde oder einer Firma Inhalte, zu der sie aufgrund ihrer Tätigkeit gelangt sind, an die Öffentlichkeit oder aufsichtsführende Stellen weiter, so spricht man heute von „Whistleblowern“. Auch hier gilt, dass diese Personen unter der Erwartung von Loyalität und unter der Auflage der Verschwiegenheit ihrem Auftraggeber gegenüber an Inhalte gelangt sind, die sie meinen verraten zu müssen.
Motive für Denunziation
Der Denunziant handelt in der Regel aus Ressentiment und Rachebedürfnis. Er fühlt sich im Recht zur Anzeige, weil er eine vermeintliche Fehlhandlung seines Ehegatten, Verwandten, Freundes, Arbeitskollegen oder Nachbarn wahrgenommen hat. Dass er ein Vertrauensverhältnis ausnutzt und missbraucht, hindert ihn nicht, sich illoyal zu verhalten. Durch den Vertrauensbruch kann er sich aufgrund von schlechtem Selbstwertgefühl mithilfe der Rache eine kurzfristige narzisstische Euphorie verschaffen. Die emotionale Formel dafür lautet: „So, dem habe ich es jetzt aber mal gezeigt. Dem musste ja mal das Handwerk gelegt werden.“ Dass Denunziation das Risiko beinhaltet, dem Denunzierten die soziale und berufliche Existenz zu gefährden oder zu vernichten, nimmt der Denunziant billigend in kauf. Sein bewusster Vorsatz oder aber unbewusster Wunsch zielt geradezu darauf ab, dem Denunzierten massiv zu schaden, um sich selbst als „Saubermann“ im Glorienschein der eigenen Bigotterie suhlen zu können. Der Denunziant ist meist ein Unterpriviligierter, der auf dem Wege der Denunziation seine bisher nicht realisierten Machtgelüste, Hassgefühle, Ressentiments und Rachephantasien befriedigen kann.
Folgen von Denunziation
Die Denunzierten reagieren auf den mit der Denunziation verbundenen Vertrauensbruch, mit dem sie meist erst nach einer zeitlichen Verzögerung konfrontiert werden, mit Verunsicherung, Enttäuschung und sozialem Rückzug. Sie sind in Gefahr, den Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung nachhaltig nicht mehr zu vertrauen. Wenn die Denunziation auf die Schädigung der sozialen Reputation oder die Vernichtung der beruflichen Existenz des Denunzierten abzielt, kann als Folge der Denunziation eine Belastungsstörung in Verbindung mit depressiver Verstimmung auftreten.
Motive von Whistleblowern
Im Gegensatz zum Denunzianten handelt der Whistleblower nicht aus einem primitiven Rachebedürfnis und unbefriedigten Machtphantasien. Whistleblower bewerten die Ziele und Methoden der Organisation, in der sie tätig sind nach ihren eigenen ethischen Werten und an den allgemeinen Menschenrechten. Hierzu gehört beispielsweise der wichtigste Artikel des Grundgesetzes, nach dem die Würde des Menschen unantastbar sei. Ein Whistleblower kann sich aufgerufen fühlen, kompromittierende Dokumente seines Arbeitgebers an eine meist journalistische Öffentlichkeit weiterzugeben, wenn er zentrale Werte der Gemeinschaft, der er angehört oder der er sch verbunden fühlt, durch die Institution, in der er arbeitet, verraten sieht.
Whistleblower leben in großer Gefahr, entdeckt zu werden. Sie gehen dieses Risiko aber bewusst oder unbewusst ein und entscheiden sich dafür, gravierende persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um an ihren hohen ethischen Werten festhalten zu können. Es könnte sein, dass sich in Einzelfällen hinter dieser Neigung zum Whistleblowertum nicht nur ein Hang zur Illoyalität verbirgt, sondern auch zum moralischen Masochismus. Es wäre kritisch zu bewerten, wenn eine Person, die Verantwortung für das eigene Leben derartig negiert, dass sie aufgrund ihres Verrats getötet wird, zum Tode verurteilt wird oder über viele Jahre im Gefängnis oder im Exil verbringen muss.
Als problematisch muss gewertet werden, wenn sich Whistleblower von anderen Institionen missbrauchen lassen, um deren zweifelhafte Ziele und Methoden zu unterstützen. In diesem Fall wäre von einem nur vorgetäuschten und unechtem Whistleblowertum zu sprechen. Geheimnisverrat in diesem Sinne von unechtem Whistleblowertum ist in der Regel auf der Grenze zwischen Naivität, Denunziation und Spionage angesiedelt.
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