Checkliste für gesetzlich Versicherte
Die Vorgehenweise bei der Beantragung von außervertraglichen Leistungen für ambulante Psychotherapie – Diese Schritte sind nötig für die Psychotherapie in einer Privatpraxis
Lesen Sie bitte zunächst auf den Internetseiten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Informationen über die jeweiligen psychotherapeutischen Leistungen Ihrer Krankenkasse und insbesondere Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Wartezeiten bei Kassentherapeuten zu lang sind.
Informationen für Versicherte der TK befinden sich z.B. auf dieser Seite.
Bevor Sie einen Antrag stellen: Verfassen Sie ein formloses Anschreiben an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder tätigen Sie einen Anruf bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit der Mitteilung, dass Sie keinen Psychotherapieplatz bei einem Kassentherapeuten finden können. Bitten Sie um schriftliche Nennung von Kassentherapeuten mit freien Plätzen oder alternativ eine schriftliche Auflistung von Unterlagen, die für die Beantragung von außervertraglichen Leistungen (Behandlung in Privatpraxis) eingereicht werden müssen.
Bei der TK z.B. Telefon 040-46 06 62 01 00
Als nächstes benötigen Sie das Formular PTV 11 (Ergebnis der „Psychotherapeutischen Sprechstunde“). Das Formular bekommen Sie z.B. von einem Kassentherapeuten am Ende der sogenannten „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Bitte in das Formular PTV 11 als Indikation „analytische Psychotherapie“ oder „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ für eine Behandlung in meiner Praxis ankreuzen lassen. Adressen von Kassentherapeuten oder Kassenärzten mit Zusatztitel Psychotherapie, an die Sie sich zur Ausfertigung des Formulars wenden können, bekommen Sie von mir. Zur Not vermittelt auch der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Hierfür wird keine Überweisung benötigt. Genauere Infos zum Formular PTV 11 hier.
Anruf bei der Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit Bitte um Vermittlung eines Therapieplatzes im Verfahren „analytische Psychotherapie“ oder „tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“. Falls der KV eine Vermittlung nicht möglich ist, notieren Sie bitte Zeit und Wortlaut der Absage. Die Absage ist als sicher anzunehmen, weil die KV Psychotherapeuten nur für sogenannte Akutbehandlungen (Kriseninterventionen) vermittelt aber nicht für reguläre Psychotherapien.
Suchen Sie bitte – falls Ihre Krankenkasse dies wünscht – zusätzlich in der Psychotherapeutenliste der Psychotherapeutenkammer nach freien Plätzen bei Kassentherapeuten in dem indizierten Verfahren „analytische Psychotherapie“. Dass Sie hier keinen weiteren Kassentherapeuten finden werden, ist so gut wie sicher, weil alle Kassentherapeuten auf dieser Liste ebenfalls in der Datenbank der KV gelistet sind.
Schreiben Sie eine Liste von zehn Kassentherapeuten, die Ihnen keinen Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate anbieten können. Eine Formular für die Liste bekommen Sie von mir.
Den Konsiliarbericht vom Hausarzt/Allgemeinmediziner o.ä. ausfüllen und unterschreiben lassen. Das Formular mit Ausfüllhilfe bekommen Sie von mir.
Die Notwendigkeitsbescheinigung üblicherweise vom Hausarzt unterschreiben lassen. (Manche Krankenkassen fordern hier die Unterschrift von einem Psychiater bzw. ein zusätzliches Attest von einem Facharzt für Psychosomatische oder Psychotherapeutische Medizin etc.) Das Formular bekommen Sie von mir.
Das Antragsformular ausfüllen und unterschreiben. Das Formular bekommen Sie von mir.
Bitte alle fertig ausgefüllten Unterlagen für den Antrag bei mir abgeben und von mir zusammen mit den sonstigen Unterlagen (Bericht an den Gutachter, Kostenvoranschlag etc.) bei der Krankenkasse einreichen lassen. Bitte senden Sie auf keinen Fall einzelne Unterlagen vorab und direkt an die Krankenkasse.
Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der Krankenkasse fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse telefonisch nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung Ihrer Unterlagen mit Eingangsdatum.
Für ausführlichere Informationen lesen Sie bitte auch die Seite über das Kostenerstattungsverfahren und lesen Sie bitte auch die Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer zum Antragsverfahren.
Falls Sie für das Kostenerstattungsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie auf dieser Seite weitergehende Informationen.
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